Das Wissen des Islam haben die Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna in ihren Büchern aufgezeichnet und bewahrt. Wer auch nur einen der klaren Quellentexte über den Glauben und Islam, die die Gelehrten der Ahlu‘s-Sunna überliefert haben, also Âyât oder ehrwürdigen Hadîthe, deren Bedeutungen offensichtlich sind (und die keinerlei Auslegung für ihr Verständnis brauchen), leugnet, wird ein Ungläubiger.
Wer seinen Unglauben versteckt, wird Munâfiq (Heuchler) genannt. Wer sowohl seinen Unglauben versteckt als auch versucht, die Muslime (in Anliegen des Wissens um den Glauben) zu täuschen, wird Zindiq (Ketzer) genannt. Wer Quellentexte, deren Bedeutungen nicht offensichtlich sind, falsch auslegt und dadurch nicht korrekt glaubt, wird nicht zu einem Abtrünnigen. Doch da er sich vom Weg der Ahlu‘s-Sunna trennt, wird er in die Hölle eingehen. Jemand, der an die offensichtlichen Quellentexte glaubt, wird nicht ewig in der Hölle leiden, sondern wird aus ihr herausgeholt und in das Paradies gebracht. Diese werden „Ahlu‘l-Bid‘a“ oder „Gruppe der Irrgänger“ genannt. Es gibt zweiundsiebzig verschiedene Gruppen von Irrgängern. Keine der Anbetungen oder guten Werke an Menschen oder andere Verdienste dieser Leute oder der Kâfirûn (der Ungläubigen) oder der Abtrünnigen werden von Allah, dem Erhabenen, angenommen und belohnt, und diese werden ihnen keinen Nutzen im Jenseits erbringen.
Die Muslime, deren Glauben korrekt ist, werden „Ahlu‘s-Sunna wa‘l-Dschamâ‘a“, „Leute der Sunna und der Gemeinschaft“, genannt. Die Ahlu‘s-Sunna verrichten ihre Anbetungen gemäß vier Wegen. (Madhab / Madhâhib. Wörtlich „Weg“, „der Weg, den er beschritt“. Im Kontext des islamischen Rechts wird dieser Begriff auch als „Schule“ oder „Rechtsschule“ übersetzt. In dieser Übersetzung wird „Madhab“ kontextabhängig mal als „Weg“, mal als „Schule“ oder „Rechtsschule“ und mal als „Methode“ übersetzt.) Die Anhänger dieser Rechtsschulen wissen, dass sie alle Ahlu‘s-Sunna sind, und sie sind einander Freund. Wer nicht einer dieser vier Schulen folgt, gehört nicht zu den Ahlu‘s-Sunna. Dass wiederum, wer nicht zu den Ahlu‘s-Sunna gehört, nur einer der Ahlu‘l-Bid‘a oder gar ein Ungläubiger ist, wird z. B. In den Briefen des Imâm Rabbânî, insbesondere im 286. Brief im ersten Band seiner „Maktûbât“ oder im Abschnitt „Das Schlachten“ in Tahtâwîs Erklärung zum „Durru‘l-Mukhtâr“ oder im „Al-Basâir li-Munkîri‘t-Tawassuli bi-Ahli‘l-Makâbir“, mit Belegen dargestellt. Die beiden letzten Bücher sind auf Arabisch. Das zweite Buch wurde in Indien verfasst und im Jahr 1395 n. H. [1975 n. Chr.] gedruckt und später durch den Verlag Hakîkat Kitâbevi wiederholt nachgedruckt.