Abû Bakr as-Siddîq, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Wenn die Zeit für die täglichen fünf Gebete kommt, sprechen die Engel: ‚O Kinder Âdams! Steht auf und löscht mit eurer Salât das Feuer, das bereitet wurde, um die Menschen zu verbrennen.’“ In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Der Unterschied zwischen dem Mu’min und dem Kâfir ist die Salât.“ D.h., der Mu’min verrichtet die Salât, der Kâfir nicht. Die Munâfiqûn (Heuchler) wiederum verrichten sie manchmal und manchmal nicht. Die Munâfiqûn werden im Dschahannam eine bittere Strafe erleiden. Der Meister der Mufassirûn, Abdullah ibn Abbâs, möge Allah mit beiden zufrieden sein, sagt: „Ich hörte, wie der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sinngemäß sagte: ‚Jene, die die Salât nicht verrichten, werden am Tag des Gerichts Allah, den Erhabenen, zornig vorfinden.’“
Es wurde mit Übereinstimmung von den Imamen der Hadith- Wissenschaft überliefert, dass sie der folgenden Ansicht sind: „Jemand, der eine Salât bewusst nicht in ihrer Zeit verrichtet, also während des Verstreichens der Gebetszeit nicht darüber betrübt ist, dass er die Salât nicht verrichtet, der wird zu einem Kâfir.“ Oder er stirbt ohne Iman, wenn er im Sterben liegt. Wie steht es dann mit jenen, die nicht einmal an die Salât denken oder die Salât nicht als Aufgabe anerkennen? Die Gelehrten der Ahlus-Sunna verkündeten mit Übereinstimmung, dass die Verrichtung der Ibâdât nicht Teil des Imans ist. Nur was die Salât betrifft, gibt es keine Übereinstimmung. Große Imame des Fiqh wie Ahmad ibn Hanbal, Ishaq ibn Râhawayh, Abdullah ibn Mubârak, Ibrâhîm an- Nahaî, Hakam ibn Utayba, Ayyûb Sahtiyânî, Dâwud at-Tâî, Abû Bakr ibn Schayba, Zubayr ibn Harb und viele andere große Gelehrte haben gesagt, dass derjenige, der eine Salât wissentlich unterlässt, zum Kâfir wird. Sodann, meine muslimischen Geschwister – versäumt nicht eine einzige Salât und seid darin nicht nachlässig! Verrichtet sie mit Freude! Was wäre, wenn Allah, der Erhabene, am Tag des Gerichts diesem Idschtihad (Urteil) jener eben genannten Gelehrten entsprechend straft?
Die folgenden Urteile wurden von einem Qâdî einem Rechtsgelehrten in einem Islamischen Rechtsstaat ausgesprochen.
In der hanbalitischen Madhab wird jemand, der ohne Entschuldigung eine Salât unterlässt, wie ein Murtad (Abtrünniger) hingerichtet. Sein Leichnam wird nicht gewaschen, nicht in das Leichentuch gewickelt und es wird kein Totengebet für ihn verrichtet. Er wird nicht im Friedhof der Muslime begraben und sein Grab wird nicht erkenntlich gemacht. Er wird irgendwo in der Wildnis begraben.
In der schafiitischen Madhab werden Personen, die die Salât nicht verrichten, zwar kein Murtad, doch die Strafe wiederum ist der Tod. Die Urteile der malikitischen Madhab sind in diesem Fall dieselben wie in der schafiitischen Madhab.
In der hanefitischen Madhab wird jemand, der die Salât unterlässt, eingesperrt, bis er sie wieder aufnimmt oder er bekommt eine Prügelstrafe, bis er blutet.
Wer fünf Sachen unterlässt, beraubt sich um fünf Sachen:
1. Wer die Zakat für seinen Besitz nicht aushändigt, der profitiert nicht von den Segen in seinem Besitz.
2. Wer das Uschr (Zehnt) nicht aushändigt, dessen Äcker und Ernte haben keine Baraka (Segen).
3. Wer keine Sadaqa (Almosen) gibt, dessen Körper wird ungesund sein.
4. Wer keine Duâ spricht, erlangt seine Wünsche nicht.
5. Wer die Salât nicht verrichten will, wenn ihre Zeit kommt, der wird beim letzten Atemzug nicht die Schahâda sprechen können.
In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß:
„Wer die Salât ohne eine Entschuldigung unterlässt, dem wird Allah, der Erhabene, 15 Qualen geben. Sechs davon sind in der Dunyâ, drei während des Todes, drei im Grab und drei bei der Auferstehung aus den Gräbern.
Die sechs Qualen in der Dunyâ sind:
1. Das Leben dessen, der die Salât unterlässt, verliert seine Baraka (Segen).
2. Sein Gesicht verliert die Liebenswürdigkeit, die jene auszeichnet, die Allah, der Erhabene, liebt.
3. Keine seiner guten Werke werden belohnt.
4. Seine Bittgebete (Duâ) werden nicht erhört.
5. Keiner mag ihn.
6. Die guten Bittgebete der Muslime nützen ihm nicht.
Die Qualen während des Sterbens sind:
1. Man stirbt auf elende, schlechte und unschöne Weise.
2. Man stirbt, während man Hungergefühl hat.
3. Selbst, wenn man viel trinkt, stirbt man durstig.
Die Qualen im Grab sind:
1. Das Grab wird für solche Menschen beengt; so sehr, dass die Knochen sich ineinander verrenken.
2. Das Grab wird mit Feuer gefüllt. Es verbrennt den Bewohner des Grabes Tag und Nacht.
3. Allah, der Erhabene, schickt eine riesige Schlange in das Grab. Diese Schlange gleicht nicht den diesseitigen Schlangen. Jeden Tag, zu jeder Gebetszeit beißt diese Schlange den Toten. Sie lässt keine Zeit aus.
Die Qualen während der Ereignisse am Tag der Auferstehung sind:
1. Die Engel, die die Menschen in den Dschahannam zerren, weichen nicht von seiner Seite.
2. Allah, der Erhabene, empfängt ihn zornig.
3. Seine Abrechnung wird schwer und mühselig und schließlich wird er in den Dschahannam geworfen.“