Die Reinigung der Ausscheidungswege nach der Ausscheidung von Unreinheiten nennt man „Istindschâ“.
Istindschâ, also die Tahâra, ist eine Sunna mu’akkada. D.h., es ist Sunna, dass Männer und Frauen nach der Notdurft mit Steinen oder Wasser den vorderen und/oder hinteren Ausscheidungsweg von jeglichem Urin oder Kot säubern. Wenn es aber nicht möglich ist, Istindschâ mit Wasser zu machen, ohne seine Awra vor anderen zu entblößen, verzichtet man darauf, selbst wenn die zu entfernende Unreinheit viel ist. Die Awra wird auf keinen Fall vor anderen entblößt. Die Salât wird dann in diesem Zustand verrichtet. Wenn jemand doch seine Awra unter diesen Umständen entblößt, wird er ein „Fâsiq“, hat also ein Harâm begangen. Wenn man dann später einen Ort findet, wo man allein ist, macht man die Istindschâ und wiederholt die Salât. Denn es gilt: wenn die Durchführung eines Gebots dazu führt, dass man dabei ein Harâm begeht, dann wird die Durchführung des Gebots [aufgeschoben oder] unterlassen, um das Harâm nicht zu begehen.
Es ist makrûh tahrîman, für die Istindschâ Knochen, Nahrungsmittel, Dünger, Ziegelsteine, Töpfe, Glasstücke, Kohle, Tierfutter oder den Besitz Anderer zu benutzen. Weiterhin Dinge, die einen materiellen oder ideellen Wert haben, wie z.B. Seide oder Dinge, die aus einer Moschee stammen oder Zamzam, Blätter oder Papier. Auch leeres, also nicht beschriebenes Schreibpapier sollte geachtet werden. Papier und Zeitungspapier, auf denen keine ehrwürdigen Namen oder Texte, die im religiösen Sinne nützlich sind, geschrieben sind, können benutzt werden.
Doch kein Stück Papier, auf dem irgendetwas mit arabischen Buchstaben geschrieben steht, darf für die Istindschâ benutzt werden. Es ist makrûh, während der Notdurft die Vorder- oder Rückseite des Körpers zur Kibla zu wenden oder dabei zu stehen oder dabei ohne Entschuldigung nackt zu sein. Es ist nicht dschâiz, den Ghusl an einem Ort zu verrichten, an dem sich Urin ansammelt. Doch wenn der Urin sich nicht ansammelt, sondern abfließt, ist es dschâiz, an einem solchen Ort den Ghusl zu verrichten. Wasser, das für die Istindschâ benutzt wird, wird unrein. Man muss darauf achten, dass solches Wasser nicht auf die Kleidung spritzt. Daher sollte man während der Istindschâ seine Awra für diesen Zweck entblößen und dazu wiederum an einem abgelegenen Ort sein, wo man allein ist. Es ist keine Istindschâ, an einem Wasserhahn seine Hand unter die Kleidung zu führen, um den Urinausgang zu waschen, indem man mit diesem das Wasser in der Handinnenfläche berührt. Denn durch die Berührung mit Urintropfen wird das Wasser in der Hand unrein und wenn es auf die Kleidung fällt, wird diese ebenfalls unrein.
Wenn die Stellen, auf die solches unreine Wasser fällt, zusammen mehr als die Innenfläche der Hand ergeben, kann mit dem entsprechenden Kleidungsstück keine Salât verrichtet werden.