Die Salât ist für jeden Mann und jede Frau unter den Muslimen, die zurechnungsfähig und mündig sind, fard (verpflichtend). Wenn drei Bedingungen erfüllt werden, wird die Salât fard:
1. Muslim sein. 2. Zurechnungsfähigkeit. 3. Mündigkeit, d.h. Geschlechtsreife erlangt haben.
Im Islam sind kleine Kinder, die noch nicht zurechnungsfähig und noch nicht mündig sind, nicht verpflichtet, die Salât zu verrichten. Doch müssen Eltern ihren Kindern das Wissen des Islam beibringen und sie daran gewöhnen, die Ibâdât zu verrichten. Unser Prophet, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: „Ihr seid alle wie der Hirte einer Herde. So, wie der Hirte seine Herde hütet, so müsst ihr jene, die in eurem Haushalt leben und unter eurem Befehl stehen, vor dem Dschahannam schützen! Ihr müsst ihnen den Islam beibringen. Tut ihr es nicht, werdet ihr dafür verantwortlich sein.“ In einem anderen ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Alle Kinder kommen dem Islam zugeneigt auf die Welt. Es sind ihre Eltern, die sie später zu Juden, Christen und Atheisten machen.“
Also ist es die erste Aufgabe eines jeden Muslims, dass er seine Kinder den Islam lehrt, ihnen beibringt, den edlen Koran zu rezitieren, die Salât zu verrichten und sie die Pfeiler des Imans und des Islam lehrt. Eltern, die wünschen, dass ihre Kinder zu Muslimen werden und im Diesseits und im Jenseits Ruhe und Frieden finden, müssen zuerst diese Aufgabe erfüllen. Wie es auch im Sprichwort heißt: „Der Ast lässt sich biegen, wenn er frisch und feucht ist.“ Wenn man versucht, den Ast im Alter zu biegen, wird man ihn wahrscheinlich brechen und ihm schaden.
Kinder, denen das Wissen über den Islam und guter Charakter nicht vermittelt werden, lassen sich leicht von Leuten täuschen, die auf schlechten Wegen wandeln. Dann schaden sie ihren Eltern, ihrem Land und ihrem Volk.