Die Farâid des Ghusl sind gemäß der hanefitischen Madhab 3:
1. Das Spülen des Mundes. Wenn innerhalb des Mundes eine Fläche, die so groß ist wie eine Nadelspitze, trocken bleibt, die Oberflächen der Zähne oder die Oberflächen von Zahnhöhlungen nicht nass werden, ist der Ghusl nicht gültig.
2. Das Spülen der Nase. Wenn es vertrocknete Unreinheiten in der Nase gibt oder zerkaute Essensreste im Mund und wenn die Stellen unter diesen nicht nass werden, ist der Ghusl nicht gültig. In der hanbalitischen Madhab ist das Waschen des Mundes und der Nase sowohl beim Wudû’ als auch beim Ghusl eine Fard. In der schafiitischen Madhab ist es eine Fard, beim Ghusl die Niyya (Absicht) zu fassen.
3. Alle Stellen des Körpers waschen. Es ist fard, den Bauchnabel, den Schnurbart, die Augenbrauen, den Bart, die Haut unter diesen Stellen und die Kopfhaare zu waschen. Wenn auf Nägeln, den Lippen, Augenlidern oder an irgendeiner anderen Stelle des Körpers wasserundurchlässige Sachen aufgetragen sind [wie z.B. Nagellack] und diese nicht entfernt und die entsprechenden Stellen nicht genässt werden, ist der Ghusl nicht gültig.