Die Âdâb des Wudû’ sind 28:
Âdâb (Pl. Von Adab) meint hier Sachen, deren Verrichtung sawâb ist, deren Unterlassung jedoch keine Sünde ist. Das Verrichten der Sunan ist sawâb und ihre Unterlassung makrûh tanzîhan. Diese Âdâb werden auch „Mandûb“ oder „Mustahabb“ genannt. Die Âdâb des Wudû’ sind folgende:
1. Das Wudû’ schon vor der Zeit der Salât verrichten. (Wer jedoch das Wudû’ mit Erlaubnissen aufgrund von Entschuldigungen verrichtet, muss warten, bis die Gebetszeit eintritt.)
2. Wenn man die Tahâra (Intimreinigung) auf der Toilette macht, seine rechte oder linke Seite zur Kibla wenden. Es ist makrûh tahrîman, während der Notdurft und der anschließenden Tahâra (Intimreinigung) auf der Toilette die Vorder- oder Rückseite des Körpers zur Kibla zu wenden.
3. Wenn nach der Notdurft der vordere oder hintere Intimbereich nicht verunreinigt ist, die Tahâra (Intimreinigung) mit Wasser machen.
4. Nach der Tahâra mit Wasser ein Tuch zum Abtrocknen benutzen.
5. Nach der Tahâra sofort die Awra wieder bedecken.
6. Das Wudû’ ohne Hilfe von anderen, selbständig verrichten.
7. Das Wudû’ zur Kibla gewandt verrichten.
8. Beim Waschen eines jeden Glieds die Schahâda sprechen.
9. Das Sprechen der speziellen Bittgebete (Duâ) beim Wudû’.
10. Für das Spülen des Mundes mit der rechten Hand das Wasser geben.
11. Für das Spülen der Nase mit der rechten Hand das Wasser geben.
12. Für das Ausschnauben des Wassers aus der Nase die linke Hand benutzen.
13. Beim Spülen des Mundes die Zähne mit dem Miswâk säubern. Wenn man kein Miswâk hat, kann man auch eine Zahnbürste benutzen.
14. Falls man nicht fastet, beim Spülen des Mundes kräftig ausspülen. Leichtes Gurgeln sowohl während des Wudû’ als auch während des Ghusl ist eine Sunna. Während des Fastens jedoch ist dies makrûh.
15. Beim Spülen der Nase das Wasser zum Nasenknochen hochziehen.
16. Während des feuchten Bestreichens der Ohren mit einem Finger auch die Ohröffnung befeuchten.
17. Beim Befeuchten zwischen den Zehen dies mit dem kleinen Finger der linken Hand tun.
18. Beim Waschen der Hände einen locker anliegenden Ring bewegen. Einen fest anliegenden Ring zu bewegen, ist allerdings fard.
19. Kein Wasser verschwenden, selbst wenn viel zur Verfügung steht.
20. Das Wasser jedoch nicht so wenig gebrauchen, als würde man Öl auf die Haut auftragen. (Bei jedem der drei Male des Waschens sollten wenigstens zwei Tropfen vom gewaschenen Glied fallen.)
21. Wenn man Wasser aus einem Gefäß benutzt, das Gefäß wieder auffüllen.
22. Nach oder während der Verrichtung des Wudû’ die Duâ: „Allahummadsch’alnî minat-tawwâbîn…“ sprechen.
23. Nach dem Wudû’ die „Subhâ“ genannte Salât, also eine Salât mit zwei Raka’ât, verrichten.
24. Wudû’ erneuern, während man noch im Wudû’ ist. D.h., nachdem man bereits eine Salât mit einem Wudû’ verrichtet hat, für die nächste Salât ein neues Wudû’ verrichten.
25. Beim Waschen des Gesichts die Augenwinkel und Augenbutter säubern.
26. Beim Waschen des Gesichts, der Arme und Füße etwas mehr als jene Bereiche waschen, die zu waschen fard sind. [Wenn man die Arme wäscht, sollte man die Hand mit Wasser füllen und zum Ellbogen herab auf den Arm fließen lassen.]
27. Nicht mit dem beim Wudû’ gebrauchten, herabfallenden Wasser die Kleidung bespritzen.
28. Sofern eine Sache in der eigenen Madhab nicht makrûh ist und sie in einer anderen Madhab fard ist, ist es mustahabb, diese Sache zu machen.