Wir hatten zuvor erwähnt, dass die schwerwiegenden schlechten Charakterzüge sechzig an der Zahl sind. Der neunte von diesen ist Riyâ (Zurschaustellung, Prahlerei). Riyâ bedeutet, etwas so darstellen, als wäre es das Gegenteil. Es ist, zur Schau zu stellen, dass man auf dem Weg des Jenseits sei, indem man die Taten ver- richtet, die für das Jenseits sind, doch eigentlich erfüllt man sich seine weltlichen Wünsche. Kurzum, man missbraucht die Religion für seine weltlichen Gewinne. Es ist die Zurschaustellung seiner Ibâdât, um die Zuneigung der Menschen zu erlangen.

[Wenn jemand, dessen Worte oder Ibâdât mit Riyâ sind, religiöses Wissen besitzt, wird er „Munâfiq“ genannt. Wenn er kein religiöses Wissen hat, wird er „Religionsfanatiker“ genannt. Wenn jemand kein Wissen in den Naturwissenschaften besitzt, sich aber als einen Naturwissenschaftler vorstellt, seine eigenen Ansichten als Wissenschaft präsentiert und versucht, die Muslime zu betrügen, ihren Glauben zu verderben, wird dieser Feind des Islam „Zindîq“ oder „Wissenschaftsfanatiker“ genannt. Man darf sich von Religions- und Wissenschaftsfanatikern nicht täuschen lassen.]

Riyâ ist nur unter schwerer Nötigung dschâiz. Nötigung (Ikrâh) bedeutet, jemanden zu etwas zu zwingen, das er nicht will. Jemanden durch Androhung des Todes oder durch Verstümmelung seiner Glieder zu nötigen, wird „schwere Nötigung“ (Ikrâh muldschi’) genannt.

[Auch Folter durch Unterdrücker oder Banditen fällt unter schwere Nötigung.] Dann wird die Verrichtung der Tat, zu der jemand gezwungen wird, zu einer zwingenden Notwendigkeit (Darûra). Nötigung durch Einsperren oder Prügel wird „leichte Nötigung“ (Ikrâh khafîf) genannt. Unter leichter Nötigung ist Riyâ nicht dschâiz.

 

Das Gegenteil von Riyâ ist „Ikhlâs“ (Aufrichtigkeit). „Ikhlâs bedeutet, nicht an weltlichen Gewinn zu denken und alle Ibâdât für das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, zu verrichten.“ Wer Ikhlâs besitzt, denkt überhaupt nicht daran, seine Ibâ- dât anderen zur Schau zu stellen. Es schadet ihm aber auch nicht in seinem Ikhlâs, wenn seine Ibâdât von anderen gesehen werden. In einem ehrwürdigen

 

Hadith heißt es sinngemäß:

„Verrichte Ibâda, als würdest du Allah, den Erhabenen, sehen! Auch, wenn du Ihn nicht siehst, wisse: Er sieht dich.“

Es ist Riyâ, anderen Menschen in weltlichen Angelegenheiten Gutes zu tun, um ihre Zuneigung und ihr Lob zu erlangen. Riyâ durch Ibâdât ist noch schlimmer. Am schlimmsten ist die Riyâ, bei der an das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, überhaupt nicht gedacht wird. Es ist jedoch keine Riyâ, Ibâdât zu verrichten und von Allah, dem Erhabenen, weltlichen Nutzen zu erbitten. Das Bittgebet für Regen ist dieser Art; ebenso die Istikhâra. [Um zu erfahren, ob eine Sache gut oder schlecht ist, verrichtet man zu- nächst das Wudû und dann ein Gebet mit 2 Raka’ât. Anschließend liest man die hierfür vorgesehene Duâ und legt sich, ohne zu sprechen, zum Schlafen hin, um bezüglich dieser Sache im Traum et-was zu sehen. Dies wird „Istikhâra“ genannt.] Es wurde auch ge- sagt, dass es dieser Art sei, gegen Entgelt Imam, Prediger oder Lehrer zu sein und ebenso, Verse des edlen Korans zu rezitieren, um sich von Not, Krankheit und Armut zu befreien. Bei diesen wird sowohl die Ibâda wie auch weltlicher Nutzen beabsichtigt. So verhält es sich auch mit der Pilgerreise (Hadsch), bei der man die Absicht hat, Handel zu treiben. Falls die Absicht der Ibâda jedoch völlig fehlt, fällt all dies unter Riyâ. Wenn die Ibâda überwiegend mit der Absicht der Ibâda verrichtet wird, entsteht Belohnung (Sawâb). Liegt die Absicht vor, seine Ibâda anderen zu zeigen, um sie zu lehren oder sie dazu zu ermuntern, ist auch dies keine Riyâ und es gibt eine große Belohnung hierfür. Beim Fasten im Ramadan gibt es keine Riyâ. Wenn man ein Gebet für das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, beginnt und danach Riyâ entsteht, schadet sie nicht. Die Farâid, die mit Riyâ verrichtet werden, sind gültig. Obwohl so die Pflicht erfüllt wird, gibt es jedoch keine Belohnung für sie. Es ist nicht dschâiz, ein Tier mit der Absicht zu opfern, den Fleischbedarf zu decken. Es ist nicht dschâiz, ein Tier zu opfern, indem man dabei die Absicht derart fasst, dass man es sowohl für Allah, den Erhabenen, als auch für einen Menschen beabsichtigt. Ein Tier, das nicht ausschließlich für das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, geschlachtet wird, sondern bloß, um jemanden, der von der Pilgerreise oder einem Feldzug zurückkehrt, zu begrüßen oder einen Emir oder einen Häuptling zu ehren, gilt als Aas. Es ist harâm, mit dieser Absicht zu schlachten und das geschlachtete Tier zu essen. Es ist nicht dschâiz, die Verrichtung von Ibâdât aus Furcht vor Riyâ aufzugeben. Wenn jemand sein Gebet für das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, beginnt und dann durch das ganze Gebet hindurch andauernd an weltliche Angelegenheiten denkt, ist sein Gebet dennoch gültig. Es gilt weiterhin als Riyâ, sich so zu kleiden, dass man damit Aufsehen erregt. Religionsbeauftragte sollten jedoch saubere und gute Kleidung tragen. Daher ist es eine Sunna für Imame, an Freitagen und den Festtagen schicke Kleidung zu tragen.

Es ist weiterhin Riyâ, des Ansehens und Ruhmes willen Predigt (Wa’z) zu halten, Rat (Nasîha) zu erteilen oder Bücher zu schrei- ben. „Wa’z“ (Predigt) bedeutet „Aufruf zum Guten (Amr bil-Ma’rûf) und Abhalten von Schlechtem (Nahy anil-Munkar)“. So gilt es auch als Riyâ, sich Wissen anzueignen, um zu streiten, um sich als anderen überlegen zu präsentieren oder um zu prahlen. Es ist ebenso Riyâ, sich Wissen anzueignen, um Weltliches, d.h. Besitz und Status zu erlangen. Riyâ ist harâm. Wissen für Allah, den Erhabenen, steigert die Ehrfurcht vor Ihm. Es führt dazu, die eigenen Fehler zu erkennen. Es bewahrt vor der List und den Fallen des Schaitans. Gelehrte, die ihr Wissen zu einem Mittel machen, um weltlichen Gewinn zu erzielen, Besitz und Status zu er- langen, werden „Ulamâ as-sû’“ (boshafte, schlechte Gelehrte) genannt. Ihre Einkehr wird in die Hölle sein. Ibâdât, die in der Öffentlichkeit den Sunan entsprechend, doch in der Abgeschiedenheit nicht einmal die Âdâb beachtend verrichtet werden, gelten als Riyâ. Siehe auch Ende des 11. Punktes!

Es ist dschâiz, die Belohnung für eine verrichtete Ibâda einem Verstorbenen oder Lebenden zu widmen, zu schenken. In der hanefitischen Rechtsschule ist es dschâiz, die Belohnung für die Pilgerreise, das Gebet, das Fasten, die Sadaqa, die Koranrezitation, das Lesen von Mawlid-Gedichten, das Gedenken Allahs und für Bittgebete anderen zu schenken. Es ist nicht dschâiz, diese Ibâdât gegen Entgelt zu verrichten und den Preis dafür auszuhandeln. Wenn für das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, z.B. der edle Koran rezitiert wird, darf man das Geschenk, das im Gegenzug ge- geben wird, annehmen. In der malikitischen und schafiitischen Rechtsschule ist es dschâiz, die Belohnung für Ibâdât, die mit Geld und Gütern verrichtet werden, wie die Sadaqa, Zakat oder der Hadsch, zu verschenken, aber nicht die Belohnung der Ibâdât wie das Gebet, das Fasten und die Koranrezitation, die mit dem Kör- per verrichtet werden. In einem ehrwürdigen

Hadith heißt es sinngemäß:

„Wer an einem Friedhof vorbeikommt und elfmal die Sure ‚al-Ikhlâs‘ rezitiert und die Belohnung für sie den Verstorbenen schenkt, bekommt hierfür eine Belohnung gemäß der Anzahl der Toten, die sich dort befinden.“

 

Die Hanefiten schenken in diesem Fall die Belohnung, die Malikiten und Schafiiten bitten um Vergebung für die Toten. Damit die Ibâdât gültig sind, müssen sie von der Absicht (Niyya) begleitet werden, sie für das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, zu verrichten. Absichten werden im Herzen gefasst. Die Absichtsäußerung nur mit dem gesprochenen Wort gilt nicht als Absicht. Es wurde hierüber gesagt, dass die Absichtsäußerung mit Worten dann dschâiz ist, wenn auch die Absicht im Herzen gefasst wird. Wenn sich die Absicht mit Worten nicht mit der Absicht des Herzens deckt, gilt die Absicht des Herzens. Lediglich der Schwur bildet hier eine Ausnahme. Beim Schwur gilt das gesprochene Wort. Es gibt keine ehrwürdigen Hadithe und Überlieferungen, in denen berichtet wird, dass bei den Ibâdât die Absicht mit Worten zu fassen sei. Auch wurde so etwas von keinem der Imame der vier Rechtsschulen überliefert. Absicht (Niyya) bedeutet nicht, sich die Verrichtung von Ibâdât ins Herz zu rufen, sich daran zu erinnern. Sie ist der Wille, die Entschiedenheit, diese für Allah, den Erhabenen, zu verrichten. Die Absicht wird zu Beginn der Verrichtung ei- ner Ibâda gefasst. Eine Absicht im Voraus, z.B. einen Tag im Vo- raus, gilt nicht als Absicht. Dies wird „hoffen“, „wünschen“ oder „versprechen“ genannt. So beginnt z.B. gemäß der hanefitischen Rechtsschule die Zeit für das Fassen der Absicht zum Fasten einen Tag vorher mit dem Sonnenuntergang und dauert bis zur „Dahwa al-kubrâ“ genannten Zeit am nächsten Tag an.

Es ist gut, wenn jemand Mubâhât unterlässt, damit andere kei- ne Sünde begehen. Es ist aber nicht dschâiz, Sunan oder gar Mus- tahabbât zu unterlassen. Es wäre z.B. nicht gut, die Verwendung des Miswâk, das Anlegen eines Turbans oder das Herumlaufen mit bloßem Haupt oder das Reiten auf Reittieren zu unterlassen, um damit üble Nachrede (Ghîba) zu verhindern. Das Miswâk ist ein Stück Holz, das von Ästen des Arakbaumes oder des Oliven- bzw. Maulbeerbaumes geschnitten wird und etwa ein Finger breit und eine Handspanne lang ist. Es ist dschâiz, dass Frauen, anstatt das Miswâk zu benutzen, natürliches Kaugummi, wie z.B. Mastix (Kauharz) kauen. Wer kein Miswâk finden kann, benutzt für das Zähneputzen den Daumen und den Zeigefinger. Bischr al-Hâfî pflegte mit bloßem Haupt auf die Straße zu gehen.

Jemand, der eine Sünde beabsichtigt, die Ausführung aber un- terlässt, tut dies entweder aus Furcht vor Allah, dem Erhabenen, oder aus Scham vor den Menschen oder um zu verhindern, dass andere ihn darin nachahmen. Das Zeichen für die Unterlassung aus Furcht vor Allah, dem Erhabenen, ist, dass diese Sünde nicht einmal im Geheimen verrichtet wird. Scham vor Menschen bedeu- tet Angst vor ihrem Tadel. Anlass für andere zur Nachahmung ei- ner Sünde zu sein ist schlimmer, als eine Sünde im Geheimen zu begehen. Die Sünden eines jeden, der wegen ihm diese Sünde nachahmt, würden auch ihm bis zum Jüngsten Tag zugeschrieben.

In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß:

„Wer seine Sünden in dieser Welt bedeckt, für den wird Allah, der Erhabene, seine Sünden am Tag des Gerichts vor Seinen Dienern verbergen.“

Doch es ist Riyâ, seine Sünden zu verbergen, um Wara’ zu demonstrieren, obwohl man diese Sünden insgeheim weiterhin begeht.

Scham davor, seine Ibâdât zu zeigen, ist nicht dschâiz. Scham (Hayâ) bedeutet, eigene Sünden, eigene Fehler nicht zu zeigen. Daher ist es nicht dschâiz, sich vor dem Predigen, vor dem Aufruf zum Guten (Amr bil-Ma’rûf) und dem Abhalten von Schlechtem (Nahy anil-Munkar) [vor dem Schreiben und Verkaufen von Bü- chern über den Islam und von Ilmihâl-Büchern] zu schämen oder davor, Imam oder Muezzin zu sein oder den edlen Koran zu rezi- tieren und Mawlid-Gedichte zu lesen.

Der ehrwürdige Hadith: „Hayâ kommt vom Glauben“,

meint die Scham vor der Offenlegung von Makeln und Sünden. Der Muslim muss sich zuallererst vor Allah, dem Erhabenen, schämen. Daher muss er seine Ibâdât korrekt und mit Ikhlâs verrichten.

 

Einer der Gelehrten von Buchara sah eines Tages, wie die Söhne des Sultans sich auf den Straßen nutzlosem Spiel hingaben. Er schlug sie daraufhin mit seinem Stock. Die Jungen rannten davon und beschwerten sich bei ihrem Vater.

Der Sultan ließ den Gelehrten zu sich rufen und sprach: „Weißt du nicht, dass die Strafe derer, die sich gegen den Sultan stellen, das Gefängnis ist?

Der Gelehrte antwortete: „Weißt denn du nicht, dass die Strafe derer, die sich gegen Allah, den Erhabenen, stellen, die Hölle ist?“

Der Sultan fragte: „Wer hat dich mit dem Aufruf zum Guten und dem Abhalten von Schlechtem beauftragt?“

Der Gelehrte stellte als Antwort eine Gegenfrage: „Wer hat dich zum Sultan ernannt?“

und der Sultan antwortete: „Der Kalif hat mich zum Sultan ernannt.“

Darauf antwortete der Gelehrte: „Und mich hat der Herr des Kalifen beauftragt.“

Dann sprach der Sultan: „Ich beauftrage dich mit dem Aufruf zum Guten in der Stadt Samarkand.“

Und der Gelehrte entgegnete: „Und ich enthebe mich dieses Amtes.“

„Nun bin ich aber ganz und gar erstaunt“, sagte der Sultan. „Erst sagtest du, dass du ohne Erlaubnis den Auftrag ausführst und dann, als dir Erlaubnis erteilt wird, entziehst du dich wiederum dem Auftrag.“

Der Gelehrte erklärte: „Wenn du Erlaubnis erteilst, kannst du mich bald wieder meines Amtes entheben, doch den Auftrag meines Herrn vermag niemand zu widerrufen.“

Auf diese Worte hin sprach der Sultan: „Bitte mich, worum du willst, du sollst es bekommen.“

Der Gelehrte bat ihn darauf: „Stelle meine Jugend wieder her.“

Aber der Sultan sprach: „Das vermag ich nicht.“

Darauf bat der Gelehrte: „Schreibe mir dann eine Anweisung (Ferman), damit Mâlik, der oberste der Engel der Hölle, mich nicht im Feuer brennen lässt.“

Als der Sultan sprach: „Auch das vermag ich nicht“, sagte der Gelehrte:

„Ich habe solch einen Sultan, dass ich Ihn um alles bitte, und jeder Wunsch wird mir gewährt. Nie sagt Er: ‚Dies vermag ich nicht.’“

Der Sultan bat dann den Gelehrten: „Vergiss mich nicht in deinen Bittgebeten“, und ließ ihn frei.

 

In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß:

„Wer, um Leuten zu gefallen, sein Gebet schön verrichtet, doch in Abge- schiedenheit nicht auf diese Weise schön verrichtet, der schätzt Al- lah, den Erhabenen, gering.“

 

 

Und sinngemäß:

„Was ich für euch am meisten fürchte, ist der kleine Schirk (Schirk asghar). Kleiner Schirk ist die Riyâ.“

 

Und sinngemäß:

„Wer im Diesseits seine Ibâdât mit Riyâ verrichtet, dem wird am Tag des Gerichts gesagt: O schlechter Mensch! Heute wird dir keine Belohnung zuteil. Bitte diejenigen um Belohnung, für die du in der Dunyâ Ibâda verrichtet hast!’“

 

Und sinngemäß:

„Allah, der Erhabene, spricht: ‚Ich habe keinen Partner. Wer Mir einen Partner zuspricht, der soll seine Belohnungen von diesem erbitten.‘ Verrichtet eure Ibâdât mit Ikhlâs! Allah, der Erhabene, nimmt das, was mit Ikhlâs verrichtet wird, an.“

Ibâda verrichtet man, um das Wohlgefallen Allahs, des Erhabenen, zu erlangen. Ibâda, die verrichtet wird, um die Zuneigung und die Gunst von anderen zu erlangen, bedeutet deren Ver- ehrung, Anbetung. Uns wurde befohlen, Allah, den Erhabenen, mit Ikhlâs anzubeten.

In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß:

„Wer an die Einheit Allahs, des Erhabenen, glaubt und mit Ikhlâs das Gebet verrichtet und die Zakat entrichtet, mit dem ist Allah, der Erhabene, zufrieden.“

 

Als der Gesandte Allahs, Friede sei mit ihm, Mu’âdh ibn Dschabal, möge Allah mit ihm zufrieden sein, als Verwalter in den Jemen entsandte, sprach er sinngemäß: „Verrichte deine Ibâdât mit Ikhlâs! Auch wenig an Taten, wenn sie mit Ikhlâs verrichtet werden, wird am Tag des Gerichts genug sein.“ Und sinngemäß: „Frohe Kunde denen, die ihre Ibâ- dât mit Ikhlâs verrichten. Sie sind Sterne der Rechtleitung. Sie er- hellen die Dunkelheiten der Fitna.“ Und sinngemäß: „Die Sachen, die im Diesseits als harâm erklärt wurden, sind alle verflucht. Wert hat nur, was für Allah verrichtet wird.“ Die weltlichen Gaben sind vergänglich, ihre Dauer nur kurz. Es ist Dummheit, seinen Glauben aufzugeben, um diese zu erlangen. Alle Menschen sind unver- mögend. Niemand mag niemandem nutzen oder schaden, wenn Allah, der Erhabene, dies nicht wünscht. Allah, der Erhabene, ist dem Menschen immer genug.

Allah, der Erhabene, sollte gefürchtet werden und gleichzeitig sollte die Hoffnung auf Seine Barmherzigkeit nie aufgegeben wer- den. Die Hoffnung (Radschâ) sollte immer die Furcht überwiegen. Wer so verfährt, wird Freude in seinen Ibâdât haben. Es wurde auch gesagt, dass bei jungen Menschen die Furcht und bei älteren Menschen die Hoffnung überwiegen sollte. Bei Kranken sollte die Hoffnung überwiegen. Hoffnung ohne Furcht und Furcht ohne Hoffnung ist nicht dschâiz. Das erstere bedeutet, sich in Sicherheit zu wiegen, das zweite, hoffnungslos zu sein. In einem Hadith qudsî heißt es sinngemäß: „Ich begegne Meinem Diener gemäß seiner Erwartung von Mir.“ In Vers 53 der Sure „az-Zumar“ heißt es sinngemäß: „Allah vergibt die Sünden allesamt. Er ist unendlich vergebend und unerschöpflich barmherzig.“ Aus diesen wird er- sichtlich, dass die Hoffnung überwiegen sollte. Die sinngemäßen ehrwürdigen Hadithe: „Wer aus Furcht vor Allah Tränen vergießt, wird nicht in die Hölle eingehen“, und: „Wüsstet ihr, was ich weiß, würdet ihr wenig lachen und viel weinen“, sagen aus, dass die Furcht überwiegen sollte.