Bid’a im Glauben, in der Aqîda, bedeutet falsche, abweichende Glaubensweise, Irrlehre. Das bedeutet, dass der Glaube (Iman) fehlerhaft und abwegig ist. Die meisten Muslime haben sich mit dieser Krankheit angesteckt. Über Dinge zu spekulieren, die nicht mit den Sinnesorganen begriffen werden können oder die nicht durch Berechnungen verstanden werden können und an Sachen zu glauben, wo der Verstand irrt, führt die Menschen zu dieser Krankheit.
Es ist für jeden Muslim notwendig, dass er einem der beiden Imame in der Aqîda, also der Schule (Madhhab) von Imâm al-Mâturîdî oder der Schule von Imâm al-Asch’arî folgt. Einem dieser beiden Imame zu folgen, bewahrt den Menschen vor dieser Krankheit. Denn die Gelehrten der Ahlus-Sunna, möge Allah mit ihnen barmherzig sein, folgten in dem, was den Verstand übersteigt, dem edlen Koran und den ehrwürdigen Hadithen und widmeten ihre denkerische Kraft dem Studium der Bedeutungen und dem Verständnis dieser beiden Quellen. Sie hielten in ihren Büchern diese Bedeutungen fest, die sie von den edlen Gefährten lernten und die diese wiederum vom Gesandten Allahs gelernt hatten.
[Wer an etwas, das im edlen Koran und in den ehrwürdigen Hadithen offensichtlich dargelegt wird, nicht glaubt oder daran zweifelt, wird zum Kâfir [Ungläubiger, Feind Allahs]. Gebote, die nicht offensichtlich dargelegt wurden, die also nicht eindeutig sind, falsch zu interpretieren, ist eine Bid’a.
Diejenigen, die den edlen Koran und die ehrwürdigen Hadithe falsch auslegen, werden „Ahl al-Bid’a“ (Irrgänger) genannt. Wer seine Interpretationen und seine Gedanken edler Koran oder ehrwürdiger Hadith nennt, ist ein „Zindîq“ (Ketzer). Wer an seine Fehlinterpretationen glaubt, ist einer unter den Ahl al-Bid’a und wird „Irrgänger“ genannt.
Wenn jemand sagt:
„So etwas [was im edlen Koran oder den ehrwürdigen Hadithen erwähnt wird,] kann ja nicht sein, das ist für meinen Verstand unannehmbar“, wird er zum Kâfir.
Wenn jemand etwas, das harâm ist, als mubâh bezeichnet und sich dabei auf einen Vers des edlen Korans oder einen ehrwürdigen Hadith beruft, wird er kein Kâfir, sondern ein Irrgänger. Es ist Bid’a, zu behaupten, dass es ungerecht war, dass Abû Bakr und Umar, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, zu Kalifen erwählt wurden. Zu behaupten, sie hätten kein Recht auf das Kalifat gehabt, ist Kufr.
Muhammad Schihristânî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagt in seinem Buch „Al-Milal wan-Nihal“:
„Die Gelehrten der hanefitischen Rechtsschule folgen in der Aqîda dem edlen Abû Mansûr al-Mâturîdî, möge Allah mit ihm barmherzig sein. Denn der edle Abû Mansûr folgte in den Usûl und Furû’ der Rechtsschule von Imâm Abû Hanîfa.“
„Usûl“ bedeutet Aqîda. „Furû’“ bedeutet Ahkâm al-islâmiyya (islamische Bestimmungen).
Die Gelehrten der malikitischen, schafiitischen und hanbalitischen Rechtsschule folgen in der Aqîda dem edlen Abul-Hasan al-Asch’arî, möge Allah mit ihm barmherzig sein.
Der edle Abul-Hasan al-Asch’arî folgte der schafiitischen Rechtsschule. Abdulwahhâb Tâdschuddîn as-Subkî, der Sohn des schafiitischen Gelehrten Abul-Hasan Alî as-Subkî, möge Allah mit ihnen barmherzig sein, sagte:
„Ich habe die Bücher der hanefitischen Gelehrten studiert und festgestellt, dass sie sich in dreizehn Punkten von der schafiitischen Aqîda unterscheiden. Doch diese Verschiedenheit bringt sie nicht vom rechten Weg ab. In den grundlegenden Dingen unterscheiden sie sich nicht. Beide sind auf dem rechten Weg.“
Muhammad al-Hâdimî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, berichtet in seinem Buch „Barîqa“ auf Seite 317, dass die Unterschiede zwischen der Schule von al-Mâturîdî und der Schule von al-Asch’arî, alle noch so geringen Unterschiede mitgezählt, insgesamt 73 an der Zahl sind. Dass die Irrgänger auf jeden Fall in die Hölle eingehen werden, ist in den Büchern „Hadîqa“ und „Barîqa“ ausführlich dargelegt.]