In einem ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß:
„Sprecht keine Verwünschung [schlechte Duâ, persisch: Badduâ] für euch und für eure Kinder aus! Seid zufrieden mit der Bestimmung Allahs! Sprecht Bittgebete dafür, dass Er Seine Gaben für euch vermehrt!“
Und sinngemäß:
„Die Verwünschung der Eltern für ihre Kinder und die Verwünschung des ungerecht Behandelten für den Ungerechten werden nicht abgewiesen.“
Wer dafür betet, dass ein Muslim zum Kâfir werde, wird selbst zum Kâfir. Dafür zu beten, dass ein Ungerechter als Kâfir stirbt und somit ewiges Leid im Jenseits erfährt, ist kein Kufr. Im edlen Koran wird berichtet, dass Mûsâ, Friede sei mit ihm, ein solches Bittgebet sprach. Imâm al-A’zam Abû Hanîfa, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte, dass es Kufr ist, zu wünschen, dass andere zu Ungläubigen werden. Es ist harâm, irgendjemanden außer einen Ungerechten zu verwünschen. Es ist dschâiz, den Ungerechten in dem Maß seines Unrechts zu verwünschen. Etwas ist solange dschâiz, wie die Entschuldigung dafür anhält. Den Ungerechten nicht zu verwünschen, das Unrecht geduldig zu ertragen oder ihm sogar zu verzeihen, ist besser. Es ist nicht dschâiz, einem Dhimmî oder irgendeinem Kâfir ein langes Leben zu wünschen. Dies ist jedoch dschâiz mit der Absicht, dass dieser zum Muslim werden möge oder dass durch seine Zahlung der Schutzsteuer (Dschizya) die Muslime stärker werden. Wer einen Kâfir mit Hochachtung und Verehrung grüßt, wird zum Kâfir. Worte, die einem Kâfir gegenüber Hochachtung und Verehrung bekunden, sind Kufr.