„Im Islam gilt der edle Qur‘ân als Gesetz. Im edlen Qur‘ân gibt es einige für heute als grausam geltende Urteile wie z. B., dass dem Dieb die Hand abgeschnitten wird.“
Diese Behauptung ist auch falsch. Es gibt im edlen Qur‘ân den Befehl, dass dem Dieb die Hand abgeschnitten wird. Aber der Dieb, der hier gemeint ist, ist die Person, die brutal Wohnstätten überfällt und den Besitz der Menschen plündert. Wenn solche Personen gefasst werden, dann soll ihnen laut dem edlen Qur‘ân die Hand abgeschnitten werden. Doch damit dieser Befehl ausgeführt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, wird dem Dieb nicht die Hand abgeschnitten. Der Khalîf Alî, möge Allah mit ihm zufrieden sein, hatte z. B. Befohlen, dass zu Zeiten von Knappheit und Hungersnot dem Dieb die Hand nicht abgeschnitten werden soll. Wenn diese Strafe heutzutage in einigen Ländern, die sich „islamische Staaten“ nennen, falsch praktiziert wird, dann liegt der Fehler nicht beim Islam, sondern bei jenen, die dies falsch anwenden. In echten islamischen Reichen, die die Grundlagen des Islam richtig praktizieren, wird diese Strafe praktisch nicht angewandt, denn in islamischen Reichen ereignen sich Begebenheiten, die diese Strafe erfordern, nie. Der Grund dafür Liegt darin, dass im edlen Qur‘ân schwere Strafen für Personen verkündet werden, die solche Taten begehen. In einem islamischen Staat können solche Kapitalverbrechen sogar von Richtern nicht verziehen werden. Wer als Kapitalverbrechen festgelegte Verbrechen begeht, wird in der Öffentlichkeit vor allen Menschen bestraft. Aus Furcht, diese schweren Strafen zu erleiden, begehen Menschen diese Taten nicht.
Werfen wir auch einen Blick in die „Heilige Schrift“ der Christen:
Im Matthäusevangelium, Kapitel 18, Vers 8 heißt es: „Jesus sagte: ‚So aber deine Hand oder dein Fuß dich ärgert, so haue ihn ab und wirf ihn von dir. Es ist besser, dass du zum Leben lahm oder als Krüppel eingehst, denn dass du zwei Hände oder zwei Füße hast und wirst in das ewige höllische Feuer geworfen.‘“
Im Buch Exodus der Thora, Kapitel 31, Vers 14 heißt es: „Wer am für den Herrn heiligen Samstag eine Arbeit verrichtet, soll getötet werden.“
Das heißt also, dass das Abschneiden von Hand und Fuß bei großen Sünden gemäß der Thora und dem Evangelium angemessen ist.
Eine Medizin, die der Arzt verschreibt, mag für den Patienten bitter sein. Er kann sie als nutzlos oder gar schädlich betrachten. Doch wenn er dem Arzt vertraut und die Medizin anwendet, wird er geheilt. Allah, der Erhabene, der der wirkliche Heiler für alle geistigen und körperlichen Krankheiten ist, hat als die wirksamste Medizin für das Stehlen das Abschneiden der Hand verordnet. Wenn die Muslime sich dieser Strafe bewusst sind und wenn man hin und wieder vernimmt, dass Dieben die Hand abgeschnitten wurde, dann wird sich niemand aus Furcht das Stehlen angewöhnen. Sodann wird die Krankheit des Stehlens verschwinden. Die Menschen werden von der Sorge, dass ihr Besitz gestohlen wird, und vor anderen damit zusammenhängenden Schäden bewahrt.
Schlussendlich wird somit praktisch niemandem die Hand abgeschnitten.