(Die Awra und die Bedeckung der Frauen)
Die Bereiche des Körpers, die Männer und Frauen während der Salât und in der Öffentlichkeit bedecken müssen, werden „Awra“ genannt. Die Awra des Mannes ist vom Bauchnabel bis unter die Knie. Das Knie ist noch Teil der Awra. Wenn diese Stellen entblößt sind, ist die Salât nicht gültig. Andere Teile des Körpers wie Arme, Kopf und Füße zu bedecken (Socken zu tragen), ist für Männer Sunna. Es ist makrûh, die Salât zu verrichten, ohne diese Stellen zu bedecken.
Die Awra der Frauen ist in allen vier Rechtsschulen als der gesamte Körper mit Ausnahme des Gesichts und der Innenflächen der Hände definiert. [Es gibt zahlreiche Gelehrte, die sagen, dass die gesamte Hand nicht zur Awra gehört.] Das ist auch der Grund, warum in manchen Sprachen, wie z.B. im Türkischen, Frauen „Awra“ genannt werden. Es ist fard, dass sie ihre Awra bedecken. Wenn während eines ganzen Rukn der Salât ein Viertel eines der zu bedeckenden Glieder entblößt ist, wird die Salât ungültig. Wenn die entblößte Stelle weniger als ein Viertel ist, wird die Salât nicht ungültig. Aber die Salât wird makrûh. Stoffe, die so dünn sind, dass die Glieder darunter in ihrer Form oder Farbe erkennbar sind, gelten als nicht vorhanden, als wären sie gar nicht angelegt.
Wenn Frauen außerhalb der Salât allein sind, ist es fard, dass sie den Bereich zwischen Bauchnabel und Knie bedecken, wâdschib, dass sie den Rücken und Bauchbereich bedecken und adab, dass sie alle anderen Stellen bedecken.
Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: „Wer eine fremde Frau mit Begierde anschaut, wird, seine Augen mit Feuer gefüllt, in den Dschahannam geworfen. Wer fremden Frauen die Hand schüttelt, wird, seine Arme an seinem Nacken gebunden, in den Dschahannam geworfen. Wer sich unnötig und mit Begierde mit fremden Frauen unterhält, wird für jedes Wort tausend Jahre im Dschahannam bleiben.“
In einem anderen ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Nachbarinnen oder Frauen von Freunden mit Begierde anzuschauen, ist zehn Mal schlimmer als völlig fremde Frauen anzuschauen. Verheiratete Frauen anzuschauen ist tausend Mal schlimmer als Mädchen anzuschauen. Auch die Sünden der Zinâ (Unzucht) sind so.“
Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: „O Alî! Entblöße deine Oberschenkel niemandem gegenüber und schau nicht auf die Oberschenkel von irgendjemandem, weder tot noch lebendig.“
In einem anderen ehrwürdigen Hadith heißt es sinngemäß: „Entblößt nicht eure Awra. Denn es gibt solche, die nie von eurer Seite weichen. Habt Schamgefühl vor ihnen und seid ihnen gegenüber respektvoll.“ [Gemeint sind hier die Schutzengel.]
In weiteren ehrwürdigen Hadithen heißt es sinngemäß: „Bedecke deine Awra. Entblöße sie vor sonst niemandem als deiner Frau und deiner Konkubine. Und auch wenn du allein bist, habe Schamgefühl vor Allah, dem Erhabenen!“
„Möge Allah Männer verfluchen, die sich Frauen ähnlich machen und Frauen, die sich Männern ähnlich machen!“
„Wer die Schönheit eines Mädchens zu sehen bekommt und sofort den Blick abwendet, dem schenkt Allah, der Erhabene, die Sawâb einer neuen Ibâda, die er umgehend kostet.“
„Möge Allah jene verfluchen, die ihre Awra entblößen und auf die Awra anderer schauen!“
„Wer einem Volk nachahmt, der wird einer von ihnen.“ Das bedeutet also, dass derjenige, der seinen Charakter, sein Verhalten und seine Art und Weise des Kleidens anderen gleich macht, ihnen zugehörig wird. Jene, die der „Mode“ und den schlechten Gewohnheiten der Kâfirûn folgen, das, was harâm ist, „schöne Künste“ nennen und jene, die harâm begehen, „Künstler“ und „Progressive“ nennen, sollten eine Lehre aus diesen ehrwürdigen Hadithen ziehen, sich fürchten und erwachen.
Auch dürfen Männer nicht die Awra anderer Männer und Frauen nicht die Awra anderer Frauen anschauen. D.h., dass, so wie es harâm ist, dass Männer und Frauen jeweils die Awra des anderen Geschlechts anschauen, es ebenso harâm ist, dass Männer oder Frauen untereinander ihre Awra anschauen. Die Awra eines Mannes gegenüber anderen Männern und Frauen ist der Bereich des Körpers zwischen Bauchnabel und Knien. Dieser Bereich ist auch die Awra von Frauen gegenüber anderen Frauen. Gegenüber fremden Männern ist ihre Awra der gesamte Körper außer Hände und Gesicht. Weiterhin ist es harâm, die Awra einer fremden Frau auch ohne Begierde anzuschauen.
Ein Kranker, der nackt unter einer Decke liegt, gilt, wenn sein Kopf unter der Decke ist, als nackt und wenn er so die Salât verrichtet, gilt, dass er die Salât entblößt verrichtet hat.
Wenn sein Kopf aus der Decke schaut und der Rest des Körpers bedeckt ist, gilt er als bedeckt und die Salât ist dann auch gültig.
Ein Mann darf den Kopf, das Gesicht, den Hals, die Arme und die Beine von unterhalb der Knie bis zu den Füßen von den 18 Gruppen Mahram-Frauen, mit denen ihm die Heirat harâm ist, anschauen, sofern er dabei vor Begierde sicher ist. Doch auch bei diesen Frauen darf er nicht auf die Brust, die Achseln, die Oberschenkel, die Knie und den Rücken schauen.
Für eine Frau gelten auch die Kinder von Onkeln und Tanten als fremde Männer. Auch die Ehemänner ihrer weiblichen Verwandten, wie der Schwager, gelten als fremde Männer. Es ist harâm, dass sie mit diesen spricht, scherzt oder sich an einem Ort allein mit ihnen aufhält. Ebenso ist es für Männer harâm, dass sie mit den Töchtern von Onkeln und Tanten, mit Frauen von männlichen Verwandten, wie die Schwägerin, sprechen oder sich mit ihnen allein an einem Ort aufhalten.
Die 18 Gruppen Mahram-Frauen, die als nicht zu ehelichende Frauen definiert sind, darf ein Mann lebenslänglich nicht heiraten. Mit diesen darf er sich unterhalten oder sich mit ihnen allein an einem Ort aufhalten. Einer Frau ist es nicht erlaubt, ebenfalls 18 Gruppen Mahram-Männer zu heiraten.