3. Der dritte der fünf Pfeiler des Islam ist „das Aushändigen der Zakat (Almosensteuer) von seinem Besitz“.
„Zakat“ bedeutet wörtlich „Reinigung“, „Lob“ und „Wandlung in einen guten, gesunden Zustand“. Im islamischen Kontext bedeutet „Zakat“, dass eine Person, die über ihren Bedarf hinaus Besitz hat, der in die Kategorie der Zakat-Pflicht fällt und dieser Besitz ein bestimmtes, „Nisâb“ genanntes Maß erreicht, eine festgelegte Menge dieses Besitzes an die im edlen Koran hierfür genannten Muslime ohne Missgunst und Widerwillen aushändigt. Es gibt sieben Gruppen von Menschen, an die die Zakat verteilt werden kann. In allen vier Rechtsschulen gibt es vier Arten von Besitz, die unter die Zakat- Pflicht fallen: Gold und Silber, Handelsgüter, Schlachtvieh, das mehr als die Hälfte des Jahres auf Weiden verbringt und Ernten, die die Erde hervorbringt. Die Zakat der vierten Art von Besitz, also Ernten, wird „Uschr“ (Zehnt) genannt. Es wird ausgehändigt, sobald die Ernte eingefahren ist. Die Zakat auf die anderen drei Arten von Besitz wird nach Erreichen der „Nisâb“ genannten Menge ein Jahr später ausgehändigt.