Alî, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete: „Der Prophet Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, sagte sinngemäß: ‚O Alî! Schiebe drei Sachen nicht auf: Verrichte die Salât umgehend, wenn ihre Zeit eintritt! Verrichte das Totengebet umgehend, sobald der Verstorbene für die Bestattung vorbereitet wurde! Verheirate ein Mädchen umgehend, sobald ein passender Mann gefunden wird!’“
Dieser ehrwürdige Hadith wurde von Tirmidhî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, aufgezeichnet. Damit das Totengebet nicht hinausgezögert wird, sollte man es auch in den drei Zeiten, in denen die Salât ansonsten makrûh ist, verrichten.
[Aus dem eben zitierten ehrwürdigen Hadith versteht man, dass man Frauen und Mädchen mit „Kufw“, passenden Männern, verheiraten soll. „Kufw“ (Gleiche) bedeutet nicht unbedingt „reich“ oder „mit einem guten Einkommen“. „Gleich“ sein bedeutet, dass der Mann ein rechtschaffener Muslim ist, der Aqîda der Ahlus-Sunna folgt, seine Gebete verrichtet, keinen Alkohol trinkt – kurzum, dem Islam gemäß lebt und genügend Arbeit hat, um damit den Nafaqa (Lebensunterhalt) zu verdienen. Wenn man nur darauf achtet, dass ein Mann reich ist, ein schönes Haus hat, dann stürzt man seine Tochter ins Verderben und verdammt sie zum Dschahannam. Das Mädchen wiederum soll jemand sein, das die Salât verrichtet, nicht mit entblößtem Haupt oder Armen in die Öffentlichkeit geht und auch nicht mit ihren Verwandten, die nicht zu den Mahram-Verwandten (engere Verwandte) zählen, allein bleibt.]