Um der Aqîda der Ahlus-Sunna korrekt zu folgen, muss folgendes beachtet werden:
1. Allah, der Erhabene, hat Eigenschaften. Diese Eigenschaften sind nicht gleich Seinem Wesen.
2. Das Iman nimmt nicht zu und nimmt nicht ab.
3. Durch das Begehen von großen Sünden verliert man sein Iman nicht.
4. Der Glaube an das Ghayb (Verborgenes) ist eine Grundlage des Imans.
5. Was Iman betrifft, gibt es kein Qiyâs (Analogie).
6. Allah, der Erhabene, wird in der Dschanna Sein Antlitz zeigen.
7. Der Tawakkul (Verlass auf Allah) ist eine Bedingung des Imans.
8. Die Verrichtung von Taten, also der Ibâdât, ist nicht ein Teil des Imans.
9. Der Glaube an den Qadar (Bestimmung) ist eine Bedingung des Imans.
10. Bei der Durchführung der Ibâdât muss man einer der vier Rechtsschulen der Ahlus-Sunna folgen.
11. Es ist erforderlich alle edlen Gefährten des Propheten Muhammad, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken, alle Mitglieder seiner Familie und alle seine Frauen zu lieben.
12. Der Rang der vier Kalifen untereinander ist gemäß der Aufeinanderfolge ihres Kalifats.
13. Es ist dschâiz, die Sawâb für Nâfila-Ibâdât wie Salât, Fasten und Sadaqa Anderen zu schenken.
14. Die Mi’râdsch des Propheten fand sowohl mit dem Rûh als auch mit dem Körper statt.
15. Die Karâmât der Awliyâ (Freunde Allahs, des Erhabenen) sind wahr.
16. Die „Schafâ’a“ (Fürsprache) ist wahr.
17. Das feuchte Bestreichen von Khuff (Wudû’- bzw. Ledersocken) beim Wudû’ ist dschâiz.
18. Es gibt eine Befragung im Grab.
19. Das Leiden im Grab werden sowohl der Rûh als auch der Körper erfahren.
20. Sowohl die Menschen als auch alle ihre Taten werden von Allah, dem Erhabenen, erschaffen. Der Mensch besitzt einen Teilwillen (Irâdatul-Dschuz’iyya).
21. Der Rizq (Versorgung) der Menschen kann sowohl aus dem Halâl als auch aus dem Harâm kommen.
22. Tawassul durch die Arwâh der Awliyâ ist erlaubt und Duâ bei ihrem Rang bei Allah, dem Erhabenen, ist gestattet.