21. Ghadr
Ein weiterer Anlass für den Zorn ist Ghadr (Wortbruch), das Brechen von Vereinbarungen und Eiden. Wenn eine Partei etwas zusagt, wird das „Wa’d“ (Versprechen) genannt. Eine gegenseitige Zusage wird „Ahd“ (Vereinbarung) genannt. Ein Versprechen, das durch einen Schwur bekräftigt wird, wird „Mîthâq“ (Eid) genannt. Es ist Wortbruch, von einer gegenseitigen Vereinbarung zurückzutreten, ohne die Gegenseite vorher darüber…