Erlangung der Ni’ma (Gabe)
Der edle Imam Rabbânî, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagt in seinem 275. Brief aus dem 1. Band des „Maktûbât“: „Dass ihr diese Ni’ma (Gabe) erlangt habt, geschah dadurch, dass ihr das Wissen des Islam gelehrt und die Ahkâm des Fiqh (islamische Rechtswissenschaft) verbreitet habt. In eurer Gegend hatten sich Unwissenheit etabliert und Bid’ât…