Wiedergutmachung von versäumten Gebeten durch Abfindung
Im „Nûrul-Izâh“; in der Erklärung zum „Tahtâwî“; im „Halabî“; im „Durrul-Mukhtâr“ zum Ende des Kapitels über Qadâ-Gebete; im „Multakâ“; im „Durrul-Muntakâ“; im „Wiqâya“; im „Durar“; im „Dschawhara“ und in anderen wertvollen Büchern am Ende ihrer Kapitel über das Fasten steht, dass wenn ein Verstorbener dies in seinem Testament so verfügt hat, „Isqât“ und „Dawr“ gemacht…